Besondere Vertragsbedingungen für den Wartungsdienst von Verkehrsabsicherung finden Sie hier!

unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Mit Inanspruchnahme unserer Leistungen akzeptiert der Auftraggeber unsere AGB in vollem Umfang.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Baustellen.NRW GmbH

1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Baustellen.NRW GmbH, Weidkamp 174, 45355 Essen, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und dem jeweiligen Auftraggeber über Leistungen im Zusammenhang mit Verkehrsabsicherung, Verkehrstechnik, Planung, Vermietung, Wartung und sonstigen damit verbundenen Dienstleistungen.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.

Individuelle Vereinbarungen sowie die Regelungen des jeweiligen Angebots, Auftrags oder einer Auftragsbestätigung gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Falle von Widersprüchen vor.

Für Kontroll- und Wartungsleistungen an Verkehrsabsicherungen gelten ergänzend die Besonderen Vertragsbedingungen für den Wartungsdienst von Verkehrsabsicherungen (BVWD).

2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des jeweiligen Vertrags sind ausschließlich die im Angebot, Auftrag, in der Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen individuellen Vereinbarung beschriebenen Leistungen.

Art, Umfang, Ausführungszeitraum und Vergütung richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

Soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde, besteht kein Anspruch auf Leistungen, die nicht ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind.

3. Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, durch eine Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, durch eine sonstige ausdrückliche Vereinbarung oder durch Beginn der beauftragten Leistung mit Zustimmung des Auftraggebers zustande.

Die Beauftragung und Kommunikation können insbesondere in Textform, per E-Mail, über digitale Systeme oder in sonstiger zwischen den Parteien vereinbarter Form erfolgen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten geeignete Nachunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer sämtliche ihm vorliegenden Informationen, Unterlagen, Freigaben, Anordnungen, Pläne und sonstigen Angaben rechtzeitig zur Verfügung, die für die ordnungsgemäße Durchführung der beauftragten Leistungen erforderlich sind.

Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen und Unterlagen verantwortlich.

Änderungen, die Einfluss auf die Durchführung der beauftragten Leistungen haben können, sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

Entstehen durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers zusätzliche Aufwendungen, können diese gesondert berechnet werden.

5. Leistungserbringung
Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Berücksichtigung der jeweils einschlägigen gesetzlichen und technischen Vorschriften aus, soweit diese auf die jeweilige Leistung Anwendung finden.

Termine und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, außergewöhnlicher Witterung, Verkehrsstörungen, unvorhersehbarer technischer Störungen oder sonstiger vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände verlängern vereinbarte Ausführungsfristen angemessen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

6. Genehmigungen und behördliche Leistungen
Soweit der Auftragnehmer die Beantragung verkehrsrechtlicher Anordnungen, Genehmigungen oder sonstiger behördlicher Entscheidungen übernimmt, handelt es sich grundsätzlich um eine Dienstleistung zur Vorbereitung, Einreichung und gegebenenfalls Begleitung des jeweiligen Verfahrens.

Eine Gewähr für die Erteilung einer behördlichen Genehmigung, Anordnung oder Zustimmung besteht nicht.

Behördliche Gebühren, Auslagen und sonstige Fremdkosten sind nicht Bestandteil der vereinbarten Vergütung, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Änderungen behördlicher Anforderungen oder zusätzliche behördliche Auflagen, die nach Auftragserteilung entstehen, können zu zusätzlichen Leistungen und Kosten führen.

7. Verkehrszeichenpläne, Aufmaß und Planungsleistungen
Planungsleistungen werden auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen sowie der zum Zeitpunkt der Planung erkennbaren örtlichen Gegebenheiten erbracht.

Verändern sich örtliche Gegebenheiten nach Durchführung eines Aufmaßes oder nach Erstellung eines Plans, kann eine Anpassung oder Neuerstellung erforderlich werden und gesondert berechnet werden.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Abweichungen zwischen Planung, tatsächlicher Örtlichkeit und behördlicher Anordnung unverzüglich mitzuteilen.

8. Kontroll- und Wartungsleistungen
Für Kontroll- und Wartungsleistungen an Verkehrsabsicherungen gelten ergänzend die jeweils aktuellen Besonderen Vertragsbedingungen für den Wartungsdienst von Verkehrsabsicherungen (BVWD) sowie die Regelungen des jeweiligen Angebots oder Auftrags.

Soweit im Einzelfall Widersprüche bestehen, gehen individuelle Vereinbarungen und die Regelungen des jeweiligen Angebots oder Auftrags den BVWD und diesen AGB vor.

9. Zusatzleistungen
Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs sind, werden gesondert nach den jeweils vereinbarten Preisen oder, sofern keine ausdrückliche Preisvereinbarung besteht, nach dem erforderlichen Aufwand berechnet.

Dies gilt insbesondere für zusätzliche Anfahrten, Umbauten, Reparaturen, Instandsetzungsarbeiten, Wartezeiten, zusätzliche Planungsleistungen, zusätzliche Abstimmungen sowie sonstige auf Veranlassung des Auftraggebers oder aufgrund nachträglich geänderter Umstände erforderliche Leistungen.

10. Preise und Vergütung
Es gelten die im jeweiligen Angebot, Auftrag oder in einer sonstigen Vereinbarung genannten Preise.

Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Nebenkosten, behördliche Gebühren, Fremdkosten, Materialkosten und sonstige Auslagen werden zusätzlich berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind.

11. Abrechnung und Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung erfolgt entsprechend der jeweiligen Vereinbarung. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach Leistungserbringung beziehungsweise bei laufenden Leistungen regelmäßig monatlich.

Rechnungen werden grundsätzlich digital übermittelt.

Soweit im jeweiligen Angebot oder Auftrag nichts Abweichendes vereinbart wurde, beträgt das Zahlungsziel 14 Tage ab Rechnungsstellung ohne Abzug.

Nach Ablauf des vereinbarten Zahlungsziels gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder die zugrunde liegende Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

12. Stornierung und Kündigung
Die Kündigung und Stornierung einzelner Aufträge richtet sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung und der Art der beauftragten Leistung.

Bereits erbrachte Leistungen, angefallene Kosten, beschafftes Material sowie sonstige aufgrund des Auftrags bereits entstandene Aufwendungen sind vom Auftraggeber zu vergüten.

Soweit im jeweiligen Angebot oder Auftrag besondere Stornierungsfristen oder Stornierungskosten vereinbart wurden, gelten diese vorrangig.

Die gesetzlichen Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

Für laufende Kontroll- und Wartungsleistungen gelten ergänzend die BVWD sowie die jeweiligen projektbezogenen Vereinbarungen.

13. Vermietung und bereitgestellte Materialien
Soweit Gegenstände, Verkehrszeichen, Absperreinrichtungen, Lichtsignalanlagen, Geräte oder sonstige Materialien vermietet oder zur Nutzung überlassen werden, bleiben diese Eigentum des Auftragnehmers beziehungsweise des jeweiligen Eigentümers.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln und vor Verlust, Beschädigung und unbefugtem Zugriff zu schützen.

Verlust, Diebstahl oder Beschädigung sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

Kosten für Ersatzbeschaffung oder Reparatur können dem Auftraggeber berechnet werden, soweit dieser die Beschädigung oder den Verlust zu vertreten hat oder eine abweichende vertragliche Risikoverteilung vereinbart wurde.

14. Räum- und Abschleppdienst
Soweit Räum- oder Abschleppmaßnahmen beauftragt werden, erfolgen diese ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden behördlichen Anordnung und der tatsächlich bestehenden rechtlichen Möglichkeiten.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass Behörden, Polizei, Ordnungsbehörden oder Abschleppunternehmen bestimmte Maßnahmen tatsächlich durchführen oder genehmigen.

Der Auftraggeber stellt sämtliche für die Durchführung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

15. Dokumentation
Soweit Bestandteil des Auftrags, werden Dokumentationen, Kontrollberichte, Fotos oder sonstige Leistungsnachweise digital bereitgestellt.

Der Auftraggeber ist für die langfristige Speicherung der ihm bereitgestellten Unterlagen verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Archivierung vereinbart wurde.

16. Verantwortungsabgrenzung
Der Auftragnehmer haftet und leistet ausschließlich im Rahmen des jeweils vereinbarten Leistungsumfangs.

Verantwortlichkeiten, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Anordnungen oder vertraglicher Vereinbarungen beim Auftraggeber, Bauherrn, ausführenden Unternehmen oder einer sonstigen verantwortlichen Person verbleiben, werden durch die Beauftragung des Auftragnehmers nicht automatisch übertragen.

Soweit der Auftragnehmer ausdrücklich Aufgaben der Kontrolle, Wartung, Instandsetzung oder sonstige Verkehrssicherungsleistungen übernimmt, richten sich Umfang und Verantwortlichkeit ausschließlich nach der jeweiligen Vereinbarung.

17. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, Schäden oder Mehraufwendungen, die durch unzutreffende, unvollständige oder verspätet bereitgestellte Angaben des Auftraggebers, behördliche Entscheidungen, Eingriffe Dritter oder sonstige Umstände verursacht werden, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers liegen.

18. Datenschutz und Kommunikation
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Baustellen.NRW GmbH.

Die Parteien erklären sich damit einverstanden, dass vertragsbezogene Kommunikation, Dokumente, Leistungsnachweise und Rechnungen grundsätzlich digital übermittelt werden können.

19. Verbraucher und Widerrufsrecht
Soweit der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und ihm gesetzlich ein Widerrufsrecht zusteht, erhält er eine gesonderte Widerrufsbelehrung.

Für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.

20. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sofern beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: 16.09.2026